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Proseminar Fehlertoleranzverfahren
Rekonfigurierung
Rekonfigurierung bezeichnet grundsätzlich den manuellen oder
automatisierten Eingriff in ein defektes System, um die
Funktionsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. Sie wird also
immer dann benötigt, wenn an irgend einer Stelle im System ein
permanenter Fehler auftritt; der Rekonfigurator sorgt dann dafür, dass
defekte Komponenten nicht mehr verwendet werden und stellt bei Bedarf
Ersatzkomponenten zur Verfügung.
Die Rekonfigurierung kann keine Fehler beheben, sondern grenzt diese
nur aus. Im Allgemeinen werden bei einem einzelnen Fehler also
zunächst einmal die Fehlerbehebung und die Fehlerkompensierung
greifen. Erst wenn ein Fehler mehrfach auftritt, kommt die
Rekonfigurierung ins Spiel und versucht, den dafür verantwortlichen
und somit offensichtlich fehlerhaften Systemteil auszugliedern. Das
bedeutet, dass in der Praxis häufig Rekonfigurierung in Verbindung mit
Fehlerbehebungs- und Fehlerkompensierungs-Verfahren verwendet wird.
Hardware-Komponenten werden einfach durch Schalter, Rechner durch
Netzwerk-Peripheriebausteine aus- und eingegliedert.
Hier ist zunächst der Prozess P1 dem Rechner R1
und die Prozesse P2 und P3 dem Rechner
R2 zugeordnet. Nach einem Fehler in R2 wird nun
P2 auf R1 verlagert; der Rechner R3
wird neu ins System eingegliedert, um ihm P3 zuordnen zu
können.
Je nachdem, wieviel freie Kapazitäten vor dem Auftreten des Fehlers
vorhanden waren bzw. wie groß der Ausgrenzungsbereich gewählt wird,
reduziert sich die Leistungsfähigkeit des Systems oder nicht. Nach
einer erfolgreichen, meist manuellen Reparatur der fehlerhaften
Komponenten können diese mit Hilfe einer erneuten Rekonfigurierung
wieder in das System eingegliedert werden.
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