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Rekonfigurierung.

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3.3 Beispiel für eine Hilfsbewertungsfunktion:

Hier nun ein Beispiel für einen Verlagerungsalgorithmus mit Hilfsbewertungsfunktion:

Die Prozesse P1-P8 sind (hier mit Pfeilen) den Rechnern R1-R4 zugeordnet. Die dicken Linien stehen für Vernetzung zwischen den Rechnern bzw. für Interprozesskommunikation. Für das System wird die Bedingung gestellt, dass miteinander kommunizierende Prozesse demselben oder einem benachbarten Rechner zugeordnet werden müssen.

Wir betrachten nun den Fall, dass R1 ausfällt, d.h. P1 und P3 müssen verlagert werden:

Einzelverlagerung ohne Hilfsbewertungsfunktion:

Wir beginnen mit P1: Dieser Prozess kommuniziert mit P2, welcher auf R2 liegt. Also haben wir für P1 die Wahl zwischen R2 und R3. Wir entscheiden uns willkürlich für R3.

Nun wird P3 verlagert, welcher mit P4 und P5 kommuniziert. P4 liegt auf R2, P5 auf R4. Um den Bedingungen zu genügen, können wir P3 nur auf R3 verlagern.

Damit haben wir zwar eine gültige Verlagerungsentscheidung getroffen, die Auslastung ist jedoch sehr ungleichmäßig, da auf R2 und R4 je zwei, auf R3 jedoch vier Prozesse laufen.

Wir führen nun eine Hilfsbewertungsfunktion ein, die besagt, dass Prozesse, die mit einer größeren Zahl anderer Prozesse kommunizieren, zuerst verlagert werden sollen:

Damit würde die Verlagerung von P3 auf R3 vorgezogen. Für den jetzt noch zu verlagernden Prozess P1 haben wir wieder die Wahl zwischen R2 und R3. Im Interesse gleichmäßiger Belastung der Rechner entscheiden wir uns diesmal für R2, welcher dann wie R3 drei Prozesse bedient. Die Verlagerungsentscheidung ist jetzt unter den gegebenen Bedingungen optimal.

 

  
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
von Helmut Köhler
Siehe auch:
Handelsgesetzbuch HGB: ohne Seehandelsrech...
Arbeitsgesetze
Grundgesetz GG: Menschenrechtskonvention, Europäischer Gerichtsh...
Strafgesetzbuch StGB
Aktiengesetz · GmbH-Gesetz: mit Umwandlungsgesetz, Wertpapiererw...
Zivilprozeßordnung. ZPO
 
   
 
     
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